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Themenbeitrag: Green-House-Gas-Protocol

21.06.2024

Für die Erfüllung der Anforderungen der CSRD durch berichtspflichtige Unternehmen fokussiert der Standardsetzter EFRAG mit dem Europäischen Berichtsstandard ESRS auf die Treibhausgas-Bilanzierungs-Methode des „Greenhouse Gas Protocol“ (GHG). Nichtsdestotrotz steht dem Anwender frei andere gleichwertige Alternativen, wie die ISO 14040 oder die ISO 14064-1 zu nutzen. Im Fall des GHG dient u.a. der Standard “A Corporate Accounting and Reporting Standard – Revised Edition“ als Grundlage für die Erstellung eines Corporate Carbon Footprints (CCF). Dabei handelt es sich um einen Leitfaden zur Quantifizierung und der Berichterstattung des Treibhausgasemissionsinventars eines Unternehmens, welches gleichzeitig die sechs Treibhausgase des Kyoto-Protokolls berücksichtigt. Das Ziel des GHG-Protokolls ist es Hilfestellung bei der Erstellung eines Inventars, der Bilanzierung und bei der Strategie-Entwicklung eines Reduktionspfades zu geben sowie die Vergleichbarkeit und Transparenz zwischen den Unternehmen zu erhöhen, sowie die Gesamtmenge der Treibhausgasemissionen in der Atmosphäre zu reduzieren. Der folgende Artikel orientiert sich an den elf Kapiteln des „A Corporate Accounting and Reporting Standard“ an denen die Integration der Klimaberichterstattung abgeleitet wird.

1 Grundsätze und Prinzipien der Bilanzierung und Berichterstattung

Voraussetzung für eine erfolgreiche Bilanzierung und Berichterstattung sind fünf Prinzipien, welche von den Unternehmen angewandt werden müssen: Die THG-Emissionen und das gesamte Inventar müssen relevant sein und die Anforderungen der Stakeholder erfüllen. Die Daten der Quellen, Tätigkeiten und Aktivitäten müssen vollständig, inklusive Ausschließungen, sein, es muss eine konsistente Methodologie über den Zeitverlauf hinweg eingesetzt werden, welche transparent und genau dokumentiert wird. Die Ersteller eines Berichtes müssen darlegen, welche Annahmen und Verweise zu Berechnungsmethoden und Datenquellen gemacht werden, um dafür Sorge zu tragen, dass alle Informationen eindeutig sind.

2 Unternehmensziele und Inventargestaltung

Sollten auf Seiten von Auftraggebern, Kreditgebern oder den Versicherungen höhere Anforderungen an das THG-Inventar eines Unternehmens gestellt werden, kann das Management von Treibhausgasrisiken ermöglicht -neben dem Einsparpotential durch Effizienz der Prozesse und Materialflüsse- zukünftige Anforderungen oder Treibhausgasbeschränkungen besser und frühzeitiger antizipieren, verstehen und managen. Aus diesem Grund ist ein THG-Inventar Teil der unternehmerischen Zielsetzung. Die Daten sollten dahingehend aufbereitet sein, dass die unterschiedlichen Anspruchsgruppen umfassende Informationen erhalten.

3 Organisatorische Grenzen setzen

Die Festlegung der organisatorischen Grenzen für die Treibhausgasbilanzierung sind wichtig, da bestimmt wird, welche Geschäftseinheiten in das Inventar eines Unternehmens einbezogen werden. Die Festlegung der organisatorischen und rechtlichen Strukturen einer Organisation ist einzelfallabhängig. Unternehmen können im GHG Protocol zwischen dem „Equity-share“-Ansatz (Eigenkapitel-/Eigentums-Ansatz) und dem „Control“-Ansatz (finanzielle- oder operative Kontrolle) wählen. „Bei der Festlegung der organisatorischen Grenzen wählt ein Unternehmen einen Ansatz für die Konsolidierung von THG-Emissionen aus und wendet dann den gewählten Ansatz konsequent an, um die Geschäftsbereiche und Tätigkeiten zu definieren, die das Unternehmen für die Zwecke der Bilanzierung und Berichterstattung von THG-Emissionen ausmachen.“ *1 Die Wahl der organisatorischen Grenzen trägt der Vermeidung von Doppelzählungen Rechnung.

4 Festlegung operativer Grenzen

Um die Festlegung der betrieblichen Grenzen zu bestimmen, ist es sinnvoll die gesamte Wertschöpfungskette eines Unternehmens zu betrachten. Scope-1 beinhaltet direkte GHG-Emissionen, welche von einem Unternehmen besessen oder kontrolliert werden, wie z.B. Emissionen aus der Verbrennung von eigenen oder kontrollierten Öfen oder Fahrzeugen. Scope-2 beinhaltet indirekte Emissionen z.B. aus dem Bezug von gekauftem Strom. In scope-2 muss zwischen einer standortbezogenen oder der marktbasierten Methode zur Berechnung entschieden werden. Der größte Teil der Emissionen findet sich häufig in den indirekten scope-3-Emissionen -sowohl vor- wie nachgelagert- wieder. Diese Emissionen sind eine Folge der Aktivitäten eines Unternehmens und beinhalten vorgelagert z.B. die Beschaffung von Rohmaterialien, Investitionsgütern, Transport und Distribution (vor- und nachgelagert), Betriebsabfälle, Geschäftsreisen oder Berufspendler und nachgelagert die eigentliche Nutzung, geleaste Vermögenswerte (auch vorgelagert) oder Investitionen etc. Unternehmen und deren Tochterunternehmen sind verpflichtet die GHG-Emissionen nach den Anforderungen der CSRD entlang der gesamten Wertschöpfungskette offenzulegen und entsprechend nach scope-1, scope-2 und scope-3 zu berichten.

5 Verfolgung der Emissionen im Zeitverlauf

Um eine Vergleichbarkeit zu ermöglichen und eine Zielsetzung zur Emissionsreduktion in Form einer Strategie formulieren zu können, bedarf es eines Status-quo und der Erfassung verifizierbarer Emissionsdaten basierend auf einem Basisjahr, welches als Vergleichspunkt dient. Hier kann zwischen einem konkreten Jahr oder einem Durchschnitt mehrerer Jahre als Basisjahr gewählt werden. Grundsätzlich gilt als Basisjahr, der frühestmögliche Zeitpunkt, für den über zuverlässige Daten verfügt wird. Sollten signifikante strukturelle Änderungen, wie Fusionen oder Akquisitionen, oder Änderung der Berechnungsmethode stattfinden, muss das Basisjahr neu gewählt werden, um sicher zu stellen, dass eine zeitliche, konsistente Vergleichbarkeit möglich ist und die Genauigkeit und Relevanz von gemeldeten Treibhausgasinformationen sichergestellt ist.

6 Identifikation und Berechnung von Treibhausgasemissionen

Im nächsten Schritt werden die THG-Emissionsquellen (Quellenkategorien: Stationäre- oder mobile Verbrennung, Prozess- oder Flüchtige Emissionen) identifiziert und die Auswahl eines sektorspezifischen oder sektorübergreifenden Berechnungsansatzes. Um den am weitesten verbreiteten Berechnungsansatz durch Anwendung von dokumentierten Emissionsfaktoren einzusetzen, müssen Unternehmen zunächst ihre Aktivitätsdaten (z.B. Menge an Strom) sammeln, um unter Verwendung veröffentlichter Emissionsfaktoren die Emissionsäquivalente berechnen zu können. Emissionsfaktoren geben die Menge der Emissionen pro Einheit der Aktivität an. Um die THG-Emissionen jedes Tochterunternehmens auf die Konzernebenen zu aggregieren, müssen sich Unternehmen entscheiden, ob sie einen zentralen oder dezentralen Ansatz der Gesamtdatenerfassung umsetzen möchten. Die Entscheidung sollte auf Grundlage der vorhandenen Ressourcen und Kompetenzen in den jeweiligen Tochterunternehmen und des Mutterunternehmens und entsprechend der individuellen Zielsetzung getroffen werden. „Die Konzentration auf die Gesamtemissionen auf Unternehmens- und Organisationsebene hat den Vorteil, dass die Unternehmen ihre gesamten THG-Risiken und -Chancen effektiver verwalten können.“ *2

7 Verwaltung der Inventarqualität

Entscheidend für die Glaubwürdigkeit der Daten des THG-Inventars ist ein Qualitäts-Management-System zur systematischen Fehlervermeidung, Qualitätssicherung und Verbesserung der Datenqualität, welches auf fünf Rechnungslegungsprinzipien von Relevanz, Vollständigkeit, Konsistenz, Transparenz und Genauigkeit beruht. Das Qualitäts-Management-System sollte u.a. aus einem QM-Plan, durch Kontrollen der Quellenkategorien, der endgültigen Inventarschätzung, dem Bericht, der Feedbackschleifen und dem Umgang mit Unsicherheiten und der Vermeidung von Doppelzählungen bestehen.

8 Bilanzierung von Treibhausgasreduktionen

Auf Basis des Inventars sollten Unternehmen Reduktionen auf Unternehmensebene anhand eines Basisjahrs anstreben. Das gesamte Unternehmen wird von den einzelnen Reduktionsprojekten z.B. spezifischer Anlagen in den Töchterunternehmen und deren jeweiliger Wertschöpfung und Prozessen voneinander lernen können.

9 Berichterstattung über Treibhausgasemissionen

Die Berichterstattung selbst ist das Ergebnis des voran gegangen Prozesses zur Erstellung eines THG-Inventars mitsamt aller zuvor beschriebener Prozessschritte. Der Bericht als Ergebnis hat Relevanz, doch der Bericht als Ausgangspunkt für die Berichterstattung des darauffolgenden Geschäftsjahrs und der Möglichkeit zur Verbesserung ist bedeutender.

10 Verifizierung von Treibhausgasemissionen

Eine unabhängige, externe Verifizierung der Daten, Ergebnisse und Systeme eines GHG-Inventars tragen insgesamt zu einer Qualitätsverbesserung, der Glaubwürdigkeit der Datenqualität und der Anerkennung des Standards selbst bei. Auf dem Weg zur externen Überprüfung ist eine unabhängige, interne Überprüfung eine wertvolle Lernerfahrung für die Unternehmen. Hilfreich für die Prüfung von extern und kann darüber hinaus als Feuerprobe für die eigentliche Berichterstattung dienen.

11 Festlegung von Treibhausgaszielen

Das implizierte Ziel eines GHG-Inventars und des GHG-Protokolls selbst, ist die Reduktion bzw. Abschaffung von klimaschädlichen Gasen, welche zur Erderwärmung beitragen. Demnach ist der wichtigste Schritt zur Erreichung dieses übergeordneten Ziels die SMARTE Zielsetzung eines Reduktionspfads. „Während die Erstellung eines Treibhausgasinventars ein wichtiger Schritt zur Identifizierung von Treibhausgasrisiken und -chancen ist, stellt ein Treibhausgasziel ein Planungsinstrument dar, das tatsächlich zu Treibhausgasreduktionen führen kann.“ *3

Fazit

Das Ziel eines Unternehmens sollte die Reduktion von THG-Emissionen entlang der gesamten Wertschöpfungskette (alle drei scopes), z.B. auf Basis der Zielsetzung der „Science Based Target Initiative“ sein, u.a. um den Vorgaben der CSRD zu entsprechen. Die Verifizierung und damit einhergehenden Qualitätssicherung der erfassten Daten sind entscheidend, um die Glaubwürdigkeit des Inventars zu gewährleisten. Eine Treibhausgas-Bilanzierung hilft Unternehmen die Chancen und Risiken des Klimawandels strategisch zu steuern, bietet eine solide Grundlage für strategische Entscheidungen, indem sie ein fester Bestandteil der gesamten Unternehmensstrategie wird, fördert Innovationskraft und schafft langfristig ökonomische Vorteile.

Sollten Sie eine Treibhausgasbilanzierung nach dem „GHG Protocoll“ oder einem anderen Standard anstreben, unterstützen wir Sie gerne bei der Erstellung. contact@caesarundcleo.de

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